HACCP

vorgeschriebenes Verfahren der Gefahrenanalyse und der Überwachung kritischer Kontrollpunkte gemäß Verordnung (EG) Nr. 852/2004


H = Hazard
A = Analysis
C = Critical
C = Control
P = Point


Lebensmittelunternehmer haben ein oder mehrere ständige Verfahren, die auf den HACCP – Grundsätzen beruhen, einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten!

Die HACCP – Grundsätze sind die Folgenden:

  1. Ermittlung von Gefahren, die vermieden, ausgeschaltet oder auf ein akzeptables Maß reduziert werden müssen,
  2. Bestimmung der kritischen Kontrollpunkte, auf der (den) Prozessstufe(n), auf der (denen) eine Kontrolle notwendig ist, um eine Gefahr zu vermeiden, auszuschalten oder auf ein akzeptables Maß zu reduzieren,
  3. Festlegung von Grenzwerten für diese kritischen Kontrollpunkte, anhand deren im Hinblick auf die Vermeidung, Ausschaltung oder Reduzierung ermittelter Gefahren zwischen akzeptablen und nicht akzeptablen Werten unterschieden wird,
  4. Festlegung und Durchführung effizienter Verfahren zur Überwachung der kritischen Kontrollpunkte,
  5. Festlegung von Korrekturmaßnahmen für den Fall, dass die Überwachung zeigt, dass ein kritischer Kontrollpunkt nicht unter Kontrolle ist,
  6. Festlegung von regelmäßigen Verifizierungsmaßnahmen, um festzustellen, ob den Vorschriften gemäß den Buchstaben a) bis e) entsprochen wird,
  7. Erstellung von Dokumenten und Aufzeichnungen, die der Art und Größe des Lebensmittelunternehmens angemessen sind, um nachweisen zu können, dass den Vorschriften gemäß den Buchstaben a) bis f) entsprochen wird.

Voraussetzung für die Umsetzung eines HACCP – Konzepts ist die Sicherstellung einer allgemeinen guten Produktionshygiene!

 

Übersetzung
  • H = Hazard
    dt.: die Gefahr
  • A = Analysis
    dt.: die Analyse
  • C = Critical
    dt.: kritisch
  • C = Control
    dt.: die Kontrolle
  • P = Point
    dt.: der Punkt