Schädlingsbekämpfer – Wer übernimmt die Kosten?

Ob Wespennester am Balkon, Rattenbefall im Keller oder Bettwanzen im Schlafzimmer: Ein Ungezieferbefall ist eine echte Plage.

 

Und wer von einem Befall betroffen ist, sollte schnell handeln. Denn Ratten, Wespen, Schaben (im Volksmund auch Kakerlaken) & Co. können nicht nur einen erheblichen Schaden in der Wohnung verursachen, sondern häufig auch ernstzunehmende Krankheiten übertragen.

Einmal eingenistet, verbreiten sich Schädlinge und Ungeziefer meist recht rasant in der Wohnung und stellen damit auch ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar.

Professionelle Schädlingsbekämpfer (im Volksmund auch Kammerjäger) sind also gefragt, um die unliebsamen Eindringlinge vollständig loszuwerden.

Je nach Art des Befalls kann die Schädlingsbekämpfung allerdings unterschiedliche Ausmaße annehmen und Kosten hervorrufen.

  • Doch wie verhalten sich Mieter in so einer Situation richtig?
  • Und wer trägt die Kosten für die professionelle Bekämpfung des Schädlingsbefalls?
  • Mieter oder Vermieter?

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Ratgeber Wissen

Wie gehe ich als Mieter am besten gegen den Schädlingsbefall vor?

 

Fällt Ihnen als Mieter Ungeziefer in Ihrer Wohnung auf, sollten Sie sofort handeln. Doch wer genau für die entstehenden Kosten für die Beseitigung der Schädlinge aufkommen muss, hängt stark davon ab, wie Sie sich als Mieter nach der Entdeckung der Schädlinge verhalten.

Vermieter informieren

Wichtig: Informieren Sie zuallererst Ihren Vermieter und setzen Sie ihn schriftlich über den Befall in Kenntnis.

befund dokumentieren

Dokumentieren Sie den genauen Befund und legen Sie Ihrem Schreiben am besten Fotos der Situation bei.

Vor-ort-Termin mit dem vermieter

Bitten Sie Ihren Vermieter auch, sich persönlich ein Bild der Lage zu machen und setzen Sie ihm eine Frist fest, innerhalb der er mit weiteren Schritten aktiv werden soll (i.d.R. 2 Wochen).

auftrag an Kammerjäger

Laut Mietrecht ist es als Immobilieneigentümer Aufgabe Ihres Vermieters, einen professionellen Kammerjäger zu beauftragen, um gegen den Befall vorzugehen.

Achtung: Der Schädlingsbefall kann, unabhängig von der genauen Art der Schädlinge, einen Mangel an ihrer Mietwohnung darstellen.

Einzelne Spinnen, Weberknechte, Ameisen oder Motten stellen allerdings noch keinen Schädlingsbefall dar. Anders verhält es sich bei Hygieneschädlingen wie Bettwanzen und Schaben ( = Kakerlaken) oder Schadnagern wie Ratten und Mäusen. In solchen Fällen ist der Einsatz eines professionellen Kammerjägers notwendig. Das gleich gilt auch für Marder auf dem Dachboden.

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Schädlingsbekämpfung in der Mietwohnung –
Wer bezahlt den Kammerjäger?

 

Die Kosten, die bei einer einmaligen und akuten Schädlingsbekämpfung entstehen, trägt immer Ihr Vermieter.

Die einzige Ausnahme: Ihr Vermieter kann schlüssig nachweisen, dass Sie selbst als Mieter den Schädlingsbefall in der Wohnung zu verschulden haben. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie offensichtlich gegen Sauberkeitsgrundlagen verstoßen oder den Hausmüll nicht regelmäßig entsorgt haben. In diesem Fall müssen Sie selbst für die Kosten aufkommen. Im Zweifelsfall entscheiden hierrüber die zuständigen Gerichte.

Haben Sie Ihrem Vermieter den Befall angezeigt, und den Befall außerdem nicht selbst verschuldet oder begünstigt, dann haben Sie alle Richtlinien erfüllt. Geht der Vermieter nach Ihrer Mängelanzeige nicht aktiv gegen den Befall vor, haben Sie als Mieter das Recht, selbst einen professionellen Schädlingsbekämpfer zu beauftragen. Auch hier muss der Vermieter die entstehenden Kosten begleichen.

Anders sieht es mit regelmäßig wiederkehrenden Kosten für die Schädlingsbekämpfung aus: Vorbeugende Maßnahmen wie die regelmäßige Gebäudereinigung, die Wartung der Immobilie oder etwa das Auslegen von Rattengift und -fallen können über die anfallenden Betriebskosten als Nebenkosten abgerechnet werden. Hier kann der Vermieter die entstandenen Kosten auf Sie als Mieter umlegen (§ 27 der II. Berechnungsverordnung).

Wer haftet im Schadensfall? Mieter oder Vermieter?

 

Wichtig: Versäumen Sie als Mieter nicht, Ihrem Vermieter einen Ungezieferbefall umgehend anzuzeigen, wenn Sie Ihn in Ihrer Mietwohnung entdecken.

Wenn Sie es unterlassen, den Eigentümer der Immobilie über den Befall zu informieren, müssen Sie für die Kosten aller Maßnahmen aufkommen. Wenn die Wohnung durch Ihr Verhalten als Mieter bei einem Schädlingsbefall unvermietbar oder vorrübergehend unbewohnbar wird, müssen Sie den entstandenen Schaden des Vermieters ersetzen.

Andersherum muss Ihr Vermieter dafür Sorge tragen, dass alle notwendigen Maßnahmen am Gebäude ergriffen werden, damit kein Ungeziefer durch Mauerritzen oder undichte Türen und Fensterrahmen eindringen kann.

Kommt es hier zu Mängeln, ist der Vermieter Ihnen als Mieter gegenüber zu Schadenersatz verpflichtet. Dies kann alle entstandenen Schäden wie angenagte Möbel, verunreinigte Lebensmittel und von Motten zerfressene Kleidung umfassen.


Wenn Sie als Mieter durch die Maßnahmen der Schädlingsbekämpfung Ihre Wohnung zeitweise verlassen müssen, muss Ihr Vermieter für eine Ersatzunterkunft aufkommen. Das kann passieren, wenn die Schädlingsbekämpfung länger dauert und die Räume für eine gewisse Zeit gesperrt werden müssen. Auch wenn Sie Ihrem Vermieter eine Mängelanzeige stellen und die Beseitigungsversuche Ihres Vermieters erfolglos verlaufen, ist er als Immobilieneigentümer für die weiteren Kosten verantwortlich.

Schädlinge (Mäuse) in Wohnung

Mietvertrag: Regelungen zur Schädlingsbekämpfung:

In einigen Mietverträgen stehen immer wieder bestimmte Klauseln, die Sie als Mieter für die Schädlingsbekämpfung selbst verantwortlich machen. Auch Richtlinien, nach denen Sie grundsätzlich für Schäden haftbar sind, die durch die Schädlingsbekämpfung entstehen, kommen häufig vor. Beide Regelungen sind unzulässig und deshalb unwirksam.

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Wichtiger Hinweis:

Hinweis: Leider gibt es unter den Kammerjägern einige schwarze Schafe, die für Wucherpreise keine oder schlechte Leistungen anbieten.

Lesen Sie in unserem Ratgeber, wie Sie Abzocker vermeiden und professionelle Schädlingsbekämpfer erkennen.