Lebensmittelunternehmer haben laut Verordnung (EG) Nr. 852/2004 der Lebensmittelhygiene zu gewährleisten, dass Betriebsangestellte, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit überwacht und in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult werden.
Die Inhalte unserer Schulung können individuell gemäß Ihren Wünschen zusammengestellt werden und entsprechen den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 852/2004, der DIN 10514 für Personalhygiene, sowie dem § 43 Infektionsschutzgesetz (Tätigkeitsverbot).
In unserer Schulung werden folgende Themen behandelt: