Schädlingsbekämpfung – zahlt die Versicherung?

Eine Übersicht zur Kostenübernahme des Kammerjägers

 

Ein Befall von Schädlingen wie Ameisen, Flöhen oder Mardern in Ihrer Küche, auf dem Dachboden oder gar im ganzen Gebäude ist mehr als unangenehm und kann weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen.

Hat sich eine solche Plage erst einmal bei Ihnen eingenistet, wird für deren nachhaltige Entfernung der fachgerechte Einsatz eines Kammerjägers notwendig.

Unser Ratgeber beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Thema "Versicherung":

  • Wer kommt für die Kosten auf?
  • Welche Versicherung zahlt und von welchen Kriterien hängt dies ab?
  • Greift die Versicherung auch bei Selbstverschuldung und was, wenn der Versicherungsfall Gemeinschaftseigentum betrifft?
Ratgeber Wissen

Vorab: Verantwortlichkeiten zwischen Mieter und Vermieter klären

 

Als Mieter haben Sie ein Recht auf eine ungezieferfreie Wohnumgebung. Die Kosten für regelmäßige und präventive Maßnahmen kann der Eigentümer der Immobilie über die Betriebskostenabrechnung an Sie auslagern.

Haben Sie es jedoch mit einem akuten Schädlingsbefall zu tun, ist der Vermieter verpflichtet, für die Kosten der professionellen Entfernung aufzukommen. Schließlich geht es dabei nicht nur um Ihr Wohl, sondern auch darum, den Schaden am Haus möglichst gering zu halten.

Lesen Sie hier mehr zum Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter, z.B. wer die Beauftragung vornehmen kann und wie im Falle einer Selbstverschuldung des Befalls vorgegangen wird.

Ratgeber: Wer übernimmt die Kosten?

Auf welche Art der Versicherung können Sie zurückgreifen?

 

Wenn Sie als Eigentümer des befallenen Hauses eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, besteht hier die Möglichkeit zur Übernahme der Kosten. Auch bei einigen Wohngebäudeversicherungen können Sie Glück haben.

Die Leistungen dieser beiden Arten der Versicherung umfassen oft nicht nur Elementarschäden, welche z.B. durch Sturm oder Hagel verursacht wurden, sondern teilweise auch solche durch unwillkommene Tiere wie Marder, Mäuse oder Bettwanzen.

Kosten bei Kammerjäger in Mietwohnung

Wovon hängt ab, ob Ihre Versicherung die Kosten für den Kammerjäger trägt?

 

Ob Ihre Versicherung im konkreten Fall tatsächlich greift, ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

Zunächst ist entscheidend, ob es sich bei Ihrem Versicherungsschutz um einen Basis-, Standard- oder Komforttarif handelt. Der Großteil der Basis- und Standardtarife der Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen deckt den Einsatz eines Kammerjägers nicht ab. Sollten Sie einen Komforttarif vereinbart oder die Kostenübernahme bei Schädlingsbefall explizit in den Leistungen gelistet haben, stehen die Chancen gut.

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Weiterhin kommt es auch darauf an, um welche Art Ungeziefer es sich handelt. Während Hornissen- oder Wespennester z.B. meist ohne Weiteres übernommen werden, sieht es bei Mardern und Holzwürmern dagegen deutlich komplizierter aus.

Empfehlenswert ist ein rechtzeitiger Blick in den Versicherungsschein, in dem Ihre vereinbarten Leistungen aufgeführt sind. Häufig gibt es einen gesonderten Haus- und Wohnungsschutzbrief, in dem die Kostenübernahme konkret geregelt ist.

Greift eine Versicherung auch bei Selbstverschuldung des Schädlingsbefalls?

 

Wenn den Mietern der Wohnung bzw. des Hauses nachgewiesen werden kann, dass sie einen Ungezieferbefall etwa durch unhygienisches Verhalten begünstigt haben, sind sie selbst in der Pflicht, die Kosten zur Bekämpfung zu tragen.

Sollten Sie als Mieter jedoch ebenfalls auf eine Hausratversicherung zurückgreifen können, kann diese Ihnen unter gewissen Umständen finanziell unter die Arme greifen.

Ob Ihr Versicherungsschutz eine Entfernung der Schädlinge im konkreten Fall umfasst und welche Vorgehensweise Sie dabei beachten müssen, ist je nach Versicherung und ausgehandeltem Tarif verscheiden.

Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, ob sie eine Kostenübernahme des Kammerjägers anfordern dürfen.

Was, wenn der Schädlingsbefall Gemeinschaftseigentum betrifft?

 

Auch, wenn sich die Schädlinge in einem gemeinsam genutzten Objekt Ihrer Eigentümergemeinschaft eingenistet haben, müssen die finanziellen Verantwortlichkeiten zur schnellen und effektiven Beseitigung geklärt sein.

Generell gilt, dass die gemeinschaftlichen Hausbesitzer auch gemeinschaftlich für die Kosten aufkommen müssen.

Auch in gemeinsamer Verantwortung können die Kosten im günstigsten Fall auf Ihre jeweiligen Wohngebäude- und Hausratversicherungen ausgelagert werden.

Sollten Sie eine solche abgeschlossen haben, kontaktieren Sie sie zeitnah und bringen Sie in Erfahrung, ob Ihr konkreter Versicherungsschutz eine Kammerjägerklausel umfasst und wenn ja, wie diese genau ausgestaltet ist.


Die Beauftragung eines Kammerjägers übernimmt hier am besten die Hausverwaltung.